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Bei Tarnow-Stegbauer kann jeder werben, der bereits über ein Kundenkonto verfügt. Wenn Sie also mit unseren Leistungen zufrieden sind, dann empfehlen Sie uns doch Ihren Freunden, Verwandten oder Ihren Bekannten. Jede Weiterempfehlung lohnt sich!
Das ist ganz einfach! Geben Sie Ihren Freunden, Verwandten oder Bekannten einen Freunde-werben-Freunde Gutschein, mit Ihrem Namen, Telefonnummer und dem Kennzeichen Ihres Fahrzeugs. Ihr Freund bringt den Gutschein zu seinem Erstbesuch mit in unser Haus. Sie erhalten dann Ihren 25€ Gutschein von uns zugeschickt.
Für jeden Neukunden, der auf Ihre Empfehlung hin bei uns eine Inspektion oder Reparatur durchführen lässt, schenken wir Ihnen 25€! Diesen Gutschein können Sie dann für alle Leistungen unseres Hauses einlösen. Und der von Ihnen geworbene Neukunde erhält bei seinem Erstbesuch ebenfalls 25€ gutgeschrieben. Sollten Sie zwei Kunden erfolgreich geworben haben, bekommen Sie natürlich auch zwei 25€ Gutscheine usw., Diese können Sie alle auf einmal oder nacheinander einlösen. Unsere Gutscheine sind nicht auszahlbar oder mit anderen Rabattaktionen kombinierbar.
Egal ob Freunde, Verwandte oder Bekannte, Sie dürfen uns gerne überall weiterempfehlen. Um jedoch in den Genuss des Gutscheins in Höhe von 25€ zu kommen, ist es erforderlich, dass der Geworbene noch nicht über ein Kundenkonto bei Tarnow-Stegbauer verfügt. Die Gutschrift kann nur dann erfolgen, wenn der Neukunde auf Geheiß der Freundschaftswerbung bei uns ein Fahrzeug kauft oder sein Fahrzeug zu einem Serviceaufenthalt gibt.
Wie bei der Anzahl der Freude gibt es auch hier keine Beschränkung. Natürlich dürfen Sie uns so oft wie möglich weiterempfehlen, eine Begrenzung gibt es hierbei nicht!
Sie erhalten den Gutschein, nachdem die geworbene Person bei uns ein Fahrzeug gekauft hat oder ein Serviceereignis im Wert von mindestens 100€ an ihrem Fahrzeug durchgeführt wurde (z.B. Inspektion, Ölwechsel, Reparatur - jedoch kein Kostenvoranschlag). Wir kontaktieren Sie telefonisch und schicken ihnen Ihren 25€ Gutschein dann umgehend an die von Ihnen genannte Adresse zu.
Kommen Sie vorbei und wir beraten Sie über unser umfangreiches Leistungsangebot. Sie können ihren Gutschein für unser gesamtes Leistungsangebot einsetzen, z.B. für die nächste Inspektion, Öl, Audi oder VW Original Zubehör und Accessoires, Fahrzeugaufbereitungen etc. Sie bringen den oder die Gutscheine im Original mit und der Betrag wird von Ihrer Rechnung abgezogen – fertig.
Der Neukunde kann den Gutschein für fast jede Leistung unseres Hauses einlösen. Z.B. für die Servicerechnung, Ersatzteile, Fahrzeugaufbereitung, Zubehör, Ersatzmobilität etc. Der Gutschein ist nicht einsetzbar für die Erstellung von Kostenvoranschlägen und ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar.
Sie können den Gutschein einsetzen, unabhängig davon, ob Sie einen Leasing- oder Full Leasing Vertrag haben. Der Gutschein kann auch für Leistungen eingesetzt werden, die üblicherweise nicht von Leasingverträgen übernommen werden. Zum Beispiel Mitnahmeöl, Fahrzeugwäsche oder-aufbereitung, Zubehör oder Accessoires.
Sowohl Neukunde, als auch werbender Kunde müssen den Gutschein zur Einlösung im Original mitbringen. Eine Einlösung ohne Original Gutschein ist nicht möglich.
Als Neukunde kann der Gutschein nur beim ersten Besuch eingelöst werden. Er muss im Original mitgebracht werden. Eine spätere Einlösung des Gutscheins ist nicht möglich. Der Gutschein kann für alle unsere Leistungen eingesetzt werden, außer für Kostenvoranschläge, also auch z.B. für Fahrzeugreinigungen, Mitnahme-Öl, Fußmatten oder anderes Zubehör.
Sollte der Wert des Kaufs 25€ übersteigen, muss die Differenz über eine andere Zahlungsart beglichen werden.
Der Gutschein muss im Ganzen eingelöst werden. Nicht eingelöste Teilbeträge verfallen ohne Ersatz.
Sowohl der Neukunden-Gutschein in Höhe von 25€, als auch der Gutschein des Werbenden müssen auf einmal eingelöst werden. Entspricht die gewählte Leistung einem Betrag kleiner als 25€, so verfällt der Restbetrag. Ein Restbetrag kann nicht zur Einlösung für einen späteren Kauf gutgeschrieben werden.
Gutscheine können für alle Leistungen unseres Hauses eingelöst werden, außer für Kostenvoranschläge. Die Gutscheine sind nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar. Gutscheine können nicht zum Erwerb weiterer Gutscheine genutzt werden. Gutscheine können außer in den gesetzlich festgelegten Fällen nicht verlängert, wiederverkauft, gegen Wert übertragen, oder bar ausgezahlt werden. Gutscheine müssen im Ganzen eingelöst werden, etwaige unverbrauchte Teilbeträge verfallen, sollte die gewählte Leistung einem Betrag kleiner als 25€ betragen. Gutscheine sind bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Gutscheine müssen immer im Original vorgelegt werden. Verlustrisiken und Eigentumsrechte gehen mit Übergabe an den Kunden oder an den Kurierdienst auf den Empfänger über. Wir übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder unbefugte Verwendung des Gutscheins.
Unter bestimmten Bedingungen ist Tarnow-Stegbauer berechtigt, die Einlösung des Gutscheins zu verwehren. Dies gilt insbesondere bei Betrug oder Betrugsversuchen, bei bestehenden offenen Forderungen aus vorausgegangenen Geschäften oder wenn kein Kundenkonto mehr besteht.
Abgelaufene Gutscheine können entsprechend der gesetzlichen Richtlinien nicht mehr eingelöst werden. Sie verfallen mit Ablauf des Gültigkeitsdatums ohne Ersatz.